(2./3. Staatenbericht zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen)
Unsere Defizite bei der Umsetzung:
das System der Absonderung (Schule/WfbM/Wohnheim)
die Verletzung des Prinzips der Selbstbestimmung,
die fehlende Barrierefreiheit
angemessene Vorkehrungen im privaten Sektor
mangelnde Beteiligung von Menschen mit Behinderungen an politischen Prozessen.
mangelnde Priorisierung und Finanzierung der Inklusionspolitik in Deutschland
unzureichende Reflexion der Probleme in den Berichten der Regierung.
sozialer Wohnungsbau und öffentlicher Nahverkehr
Umgang mit geflüchteten Menschen mit Behinderungen
Kleiner Auszug der Aussagen:
Christina Marx 4,5 Prozent aller Schüler*innen – das sind ca. 330.000 junge Menschen – besuchen in Deutschland eine Förderschule. Damit bildet Deutschland das Schlusslicht im europäischen Vergleich. Denn in vielen anderen Ländern beträgt diese Quote ein Prozent. Die Zahl der Schüler*innen mit Förderbedarf steigt zudem stetig, ohne, dass die Zahl der Schüler*innen sinkt, die eine Förderschule besuchen. Oder anders ausgedrückt: Es wird einfach mehr diagnostiziert. Inklusion findet so nur vordergründig statt. Das ist nach wie vor erschreckend, denn Inklusion ist ein Menschenrecht – jedes Kind hat ein Recht auf inklusive Bildung (Artikel 24 UN-BRK). 70 Prozent aller Förderschüler*innen verlassen die Schule ohne einen anerkannten Abschluss, was ihnen die berufliche und gesellschaftliche Teilhabe erheblich erschwert. Menschen ohne Schulabschluss haben es auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt besonders schwer, vor allem, wenn eine Behinderung hinzukommt. Dies führt dazu, dass junge, hochmotivierte Menschen in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung beschäftigt sind, die sie in weniger als ein Prozent der Fälle wieder verlassen. Eine Entwicklung, die sich Deutschland angesichts des vorherrschenden Fachkräftemangels nicht leisten kann.“
Prof. Dr. Markus Schefer „Wir stellen fest, dass es ein Leben der Absonderung gibt, im Bereich des Wohnumfelds, aber auch der Bildung. Es gibt Werkstätten für Erwachsene, es gibt Einrichtungen für Menschen, in denen für von anderen Entscheidungen getroffen werden. Dies scheint in Gesetzen des Landes tief verankert sind. Absonderung scheint als tief verankerte gesellschaftliche Praxis anerkannt zu sein. Diese Auffassung ist fehlerhaft und in vollem Widerspruch mit dem Übereinkommen“
Rosemary Kayess Bezüglich der Worte „
Schutz und gefährdete Gruppen : „Sie müssen im Rahmen der BRK bleiben. Wenn wir fragen, hören wir, dass behinderte Menschen an sich nicht besonders gefährdet und empfindlich sind. Sie sagen, es gibt Hürden und Hindernisse, die das Wohlbefinden stören. Dann zuweilen sind Sie in Situation gefangen, in denen sie sich gefährdet fühlen, wo sie Schutz brauchen Menschen in abgesonderten Einrichtungen haben ein größeres Risiko missbraucht und gequält zu werden. Das ist nicht Schutz, Sie setzen sie dem Risiko aus. Deshalb seien sie sehr vorsichtig, wenn Sie Begriffe wie ‚Schutz‘ und ‚besonders verletzlich‘ verwenden.“


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